Arbeitsrecht und Urlaub

  • von Mathias Wenzler
  • 21 Juni, 2019

Neues zum Urlaubsrecht

Durch aktuelle Rechtsprechung hat sich im Urlaubsrecht einiges verändert, z. B.:

Urlaub verfällt nicht, wenn der Arbeitnehmer ihn nicht beantragt

Der EuGH hat entschieden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in die Lage versetzen muss, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen. Hierzu muss der Arbeitgeber den Urlaub ggf. sogar förmlich anbieten. Es dürfte sich künftig empfehlen, alle Arbeitnehmer nachweislich (im Kleinbetrieb schriftlich mit Gegenzeichnung, im größeren Betrieb durch Intranet etc.) darauf hinzuweisen, dass der Urlaub am 31.12. verfällt, wenn er nicht rechtzeitig genommen wird. Zusätzlich empfiehlt sich eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag. Andernfalls kann Urlaub noch nach Jahren verlangt werden.

Urlaub ist vererblich

Bislang verfiel Urlaub beim Tod des Arbeitnehmers. Nunmehr hat das BAG entschieden, dass der Urlaubsanspruch auf die Erben übergeht und abzugelten (auszuzahlen) ist. Dies lässt sich nicht vermeiden – aber es zeigt, dass die richtige Gestaltung des Arbeitsvertrages immer wichtiger wird: Wird mehr Urlaub als der gesetzliche Mindesturlaub gewährt, sind Regeln zu einem möglichst kurzfristigen Verfall des Mehrurlaubs aufzunehmen. So kann ggf. der vererbte Urlaub zumindest reduziert werden.

Urlaubskürzung in der Elternzeit

Nicht neu, aber in der Praxis oft falsch gemacht: Auch in der Elternzeit fällt der volle Urlaub an. Der Urlaubsanspruch kann aber durch einfache formlose Erklärung des Arbeitsgebers je Monat der Elternzeit um 1/12 des Jahresurlaubs gekürzt werden. In der Praxis wird dies oft vergessen. Teuer wird es vor allem dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit beendet wird. Der Urlaub wandelt sich dann in einen Abgeltungsanspruch, der nicht mehr gekürzt werden kann.

Gute Vertragsgestaltung und -management im Arbeitsrecht werden immer wichtiger. Gerne unterstützen wir Sie dabei.


von Mathias Wenzler 3. Juli 2019
Eine Befristung ohne Sachgrund ist nicht zulässig, wenn früher bereits ein Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitnehmer bestand (Vorbeschäftigung). Nunmehr gilt dies auch, wenn die Vorbeschäftigung länger als 3 Jahre zurück liegt.
von Mathias Wenzler 3. Juli 2019
Teilzeitbeschätigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Sie haben daher Anspruch auf Überstundenzuschläge, sobald sie den Teilzeitrahmen überschreiten. Voraussetzung ist aber, dass überhaupt ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschöag im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt ist.
von Mathias Wenzler 24. Juni 2019
Sind sich Gesellschafter einer GmbH nicht einig, kann es bei Abstimmungen entscheidend darauf ankommen, ob Beschlüsse förmlich festgestellt werden. Nur förmlich festgestellte Beschlüsse existieren und können ggf. sofort umgesetzt werden. Ansonsten muss zeitintensiv die gerichtliche Beschlussfeststellung betrieben werden.
von Mathias Wenzler 21. Juni 2019
Wenn ein befristeter Arbeitsvertrag immer nur befristet weiter verlängert wird, spricht man von einer Kettenbefristung. Das BAG hat jetzt Grundsätze für die Prüfung aufgestellt, wann von einem Mißbrauch auszugehen und die Befristung unwirksam ist
von Mathias Wenzler 21. Juni 2019
Steuernachzahlungen müssen verzinst werden. Nach dem Gesetz gilt ein Zinssatz von 6%. Hiergegen sollte man sich wehren.
von Mathias Wenzler 21. Juni 2019
Wenn bestimmte Zahlnen von Arbeitnehmern/Arbeitsnehmerinnen in einem Betrieb überschirtten werden, knüpfen sich daran Recnhtsfolgen. Der blog weist auf wichtige Schwellenwerte hin.